- „Darf mein Nachbar, darf der Hausbesitzer den Baum beseitigen?“ oder
- „Wann darf ich meine Hecke schneiden?“
Die Antworten darauf fallen manchmal nicht ganz leicht, weil die Rechtslage zum Schutz von Bäumen und Gehölzen in den letzten Jahren etwas unübersichtlich geworden ist.
Auskunft erteilen die zuständigen unteren Naturschutzbehörden, die Bestandteil der Kreis- oder Stadtverwaltung sind. Eine erste Hilfe finden Sie im Flyer der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Kassel:
Gehölzschnitt- und Pflege: die neue Rechtslage (pdf; 691 KB)
Das Faltblatt informiert ausführlich über die neue Rechtsgrundlage des Bundesnaturschutzgesetzes, Verbotszeiträume und Sonderfälle, bietet vor allem aber eine kurze Checkliste für den Gehölzschnitt, die Ratsuchenden Antworten auf die häufigsten Fragestellungen geben soll.
Übrigens: Obstbäume müssen möglichst jährlich einen Pflegeschnitt erhalten. Eine Anleitung finden Sie auf unseren Seiten zum Streuobst im Bereich Materialien zum herunterladen.