Handel mit Grünem Strom mit "direkter Belieferung" Hier kauft der Ökostromhändler den Strom direkt von Erzeugern, die Windkraftwerke, PV-Anlagen, usw. betreiben und verkauft ihn weiter an die Kunden. Klar ist, dass hier zumindest die Jahresbilanz stimmen muß, denn im großen Stromnetz, in das eingespeist und aus dem Strom bezogen wird, ist weder eine Trennung nach Herkunft möglich, noch kann die Bilanz minutengenau abgeglichen sein. Einige Ökostromhändler erstellen aber mit hohem Aufwand genaue "Lastprofile", d.h. wie sich der Strombedarf über den Tag verteilt und achten darauf, dass die entsprechende Erzeugung diesem Verlauf folgt. So gesehen erhält der Grünen-Strom-Kunde bei dem Modell der Direktbelieferung den Strom entsprechend der Produktion der Anlagen, die beim Händler unter Vertrag sind.
Die Verpflichtung dieser Ökostromhändler lautet: Die Einnahmen werden nur zum direkten Aufkauf regenerativen Stroms verwendet.
Aber: Vor dem 1.4.2000, dem Tag des Inkrafttretens des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), war dies eine passable Möglichkeit für den Ökostromhandel - nunmehr bedeutet dies aber einen Verzicht auf die Einspeise- und Umlagemöglichkeiten nach dem EEG.
In Hessen z.B: HEAGNaturPur, Darmstadt; überregional: Greenpeace Energy
Verwendung der Mehrkosten für Investitionen in erneuerbare Energien Diese Variante wird oft von größeren Stromversorgern gewählt. Hier erhält man im Grunde den gleichen Strom wie zuvor geliefert - allerdings versprechen die Anbieter und weisen es zum Teil auch nach, dass die Mehreinnahmen für den Bau neuer Anlagen regenerativer Energien verwendet werden. Hier wird durch den Mehrpreis beim Kunden im Prinzip ein Konto aufgefüllt, und wenn genug darin ist, eine neue Anlage gebaut.
In Hessen: z.B. ÖKAWE (Mainova AG), Frankfurt
Allerdings hier heißt es aufpassen, denn einige Stromversorger lassen sich mit dem Mehrpreis auch die Kosten von Anlagen erneuerbarer Energie bezahlen (meist aus Wasserkraft), die schon existieren oder sogar schon buchhalterisch abgeschrieben sind. Der Verweis auf den Strom aus solchen Anlagen hat dann meist nur einen "Werbeeffekt" - auf den Neubau von Anlagen aus erneuerbarer Energie (und das ist ja eigentlich gewünscht) hat dies wenig oder keinen Einfluß.
Der Mehrpreis des Grünen Stroms fördert die Mehrkosten erneuerbarer Energien Es stellt sich daher die Frage ob "Ökostrombezug" nur eine Beruhigung für die Verbraucher ist, oder wirklich eine - zusätzliche - Hilfe für Bau und Betrieb von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sein kann? Schließlich gibt es seit dem 1.4. 2000 das EEG. Danach erhalten alle Erzeuger von Ökostrom eine - meist, aber nicht immer - auf bis zu 20 Jahre kostendeckende Vergütung für ihren Strom aus Sonne, Wind, Wasser, Biomasse, Erdwärme. Diese Mehrkosten werden bundesweit letztlich auf alle Verbraucher "umgelegt". Wie die Erfahrung schon eines Jahres zeigt, hat dieses Gesetz einen wahren Boom des Neubaus von Anlagen bewirkt, weitaus mehr als durch einige wenige Ökostromkunden erreicht werden konnte. Daher rührt auch die teilweise vorgetragene Kritik am "Ökostromkonzept", dass man nach Einführung des EEG den Ökostromhandel eigentlich gar nicht mehr brauchte. Tatsächlich steigt das Angebot und die Produktion von Ökostrom viel schneller als die Nachfrage.
Wenn aber "Ökostrombezug" nun noch umweltpolitisch Sinn machen soll, dann so: Bei einer Reihe von Anlagen reicht die Vergütung nach dem EEG nicht voll aus - es fehlt ein Quentchen zur Wirtschaftlichkeit. Liegen beispielsweise pro kWh bei einer Windanlage die Produktionskosten bei 10 Cent, die Vergütung aber nur bei 8 Cent, bei einer PV-Anlage Produktionskosten von 60 Cent, die Vergütung bei 50 Cent. Solche Anlagen würden normalerweise nicht gebaut werden. Der vertragliche Bezug von "Ökostrom" kann hier gezielt helfen, wenn die Mehreinnahmen zur Deckung der Mehrkosten gegenüber der Stromvergütung nach dem EEG erfolgt. Einspeisung des Stroms nach EEG durch den Betreiber und Mehrvergütung aus dem Mehrerlös für Ökostrom beim Kunden sind dann auch kein Gegensatz mehr. Damit wird ein zusätzlicher Effekt des Zubaus von Anlagen erneuerbarer Energie erreicht.
Der Ökostromkunde bewirkt beim Mehrpreis- oder Fondsmodell (3) einen deutlich verstärkten Effekt der Umweltentlastung gegenüber dem Modell der Direktbelieferung (1):
1 Euro wird nämlich nicht nur verwendet, um 2 kWh PV-Strom oder 10 kWh Windstrom "direkt" zu beziehen, sondern kann beitragen, die Mehrkosten von 0,10 Euro/kWh für 10 kWh PV-Strom oder 0,02 Euro/kWh für 50 kWh Windstrom bei Anlagen zu decken, die es sonst nicht geben würde.
Zwei der wichtigsten Zertifizierungsvereine, der Verein "Grüner Strom Label e.V." (unterstützt durch die beiden größten deutschen Umweltverbände BUND und NABU sowie Eurosolar, IPPNW, u.a.) und der Verein "EnergieVision e.V." (unterstützt durch Öko-Institut e.V., WWF, Verbraucherzentrale NRW) haben sich nun auf weitgehend gleiche Kriterien geeinigt. Der wesentliche Punkt ist:
Käufer von "Grünem Strom" sollen sicher sein, dass ihre Kaufentscheidung und ihre (Mehr-) Zahlungen wesentlich zum Ausbau erneuerbarer Energien beitragen. Es sollen vor allem Anlagen gefördert werden, die nicht oder nicht ausreichend nach dem EEG vergütet werden.
In Hessen z.B.: Naturstrom AG, Stadtwerke Gießen, BUNDstrom für BUND-Mitglieder, Energreen, Naturstrom Rheinland Pfalz.