Der Nutzung der Windkraft kommt bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien die tragende Rolle zu. Vorzüge der Windenergie, Windkraft in Regionalplänen, Gefährdung von Vögeln und Fledermäusen waren einige der Themen, mit denen sich der 7. Workshop des BUND-Arbeitskreises Energie mit 90 Teilnehmenden im Februar in den Räumen der OVAG-Hauptverwaltung in Friedberg befasste.
Der BUND setzt sich seit vielen Jahren für erneuerbare Energien ein, um die Abhängigkeit von endlichen und konfliktbelasteten Ressourcen abzubauen und um den Kohlendioxidausstoß und die Atommüllerzeugung zu verringern. Zudem wird mit Hilfe der Erneuerbaren der Strom regional produziert. Das heißt, eine Wertschöpfung sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen finden vor Ort statt. Hervorheben ist in diesem Zusammenhang aber auch, dass Einsparung und Effizienz bei der Nutzung jedweder Energieform wichtig sind.
In seiner Begrüßung betonte Vorstand Rolf Gnadl (vormals Landrat des Wetteraukreises), dass die OVAG auf regionale und kommunale Eigenständigkeit bedacht sei und regenerative Energien voranbringen wolle. Er kritisierte eindeutig die Überlegungen zur Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken und wertete diese als eine Behinderung beim nötigen Umstieg auf erneuerbare Energien. Prokurist Dr. Hans-Peter Frank wies darauf hin, dass die ovag Energie AG im Jahr 2010 rund 20 Millionen Euro aufwenden wird, um den regionalen Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien (Wind, Biogas, Photovoltaik) weiter deutlich voranzubringen.
Die Windenergie spielt im Rahmen der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien eine besondere Rolle, da hohe Stromernten bei geringem Flächenverbrauch möglich sind. Wie Michael Lüer (JUWI) betonte, eignet sich Hessen sehr gut für Windkraftanlagen. Im Vogelsberg ist der Wind mit bis zu 7,8 m/sec in hundert Meter Höhe so gut geeignet wie an der Küste. Für Windanlagenbauer bietet er sogar den Vorteil, dass er gleichmäßiger weht. Zudem gibt es im Binnenland keine Probleme mit der Versalzung der Anlagen.
Doch wie sieht der status quo in Hessen aus? Verschiedene Referenten legten dar, dass in Hessen 2009 nur etwa 6% des Stroms aus erneuerbaren Energiequellen stammen (BRD-Durchschnitt: 16%), wobei nur 2% des in Hessen verbrauchten Stroms mit Hilfe von Windkraft produziert wird. Es gibt also ein großes Potential, das gerade in Hessen auf Grund von politischen Hemmnissen bislang ungenutzt blieb.
In diesem Zusammenhang wurde auf die Regionalpläne bzw. deren Entwürfe verwiesen. In Nordhessen sind nur 0,3% der Gesamtfläche als Vorrangflächen für Windenergieanlagen vorgesehen, in Südhessen war ein noch geringerer Teil eingeplant. Da dies vermutlich nicht vor Gerichten Bestand gehabt hätte, wurde die Windkraft nun völlig aus dem Regionalplan genommen, was u.U. zu einer gewissen Rechtsunsicherheit führen kann. In Mittelhessen liegt zurzeit ein neuer Entwurf vor, in dem 0,48% als Vorrangflächen vorgesehen sind. Dr. Ivo Gerhards (Regierungspräsidium Gießen) erklärte, wie seine Behörde zu diesem Ergebnis gekommen ist. Rechtsanwalt Hans Karpenstein legte dar, dass gemäß Bundesverwaltungsgericht „substanzieller Raum für Windkraft“ eingeräumt werden muss, das heißt „Feigenblatt-Planung“, bei der nur geplant wird um zu verhindern, ist verboten.
Im weiteren Verlauf der Veranstaltung wurden weitere (politische) Hemmnisse für die Windkraft besprochen: Die Nutzungsentgelte für Flächen sind mittlerweile zum Teil sehr hoch und zusätzliche Vorschriften für erforderliche Gutachten und den Schallschutz wurden in den letzten Jahren erlassen. Dr. Horst Meixner und Gerhard Morber (beide hessenENERGIE) befassten sich in diesem Zusammenhang mit dem sogenannten „Repowering“. Darunter versteht man das Ersetzen von vielen kleinen Windenergieanlagen durch eine geringere Anzahl von großen, leistungsfähigeren Anlagen. Vom Prinzip her lässt sich auf diese Weise die Stromproduktion erheblich vergrößern. Da sich seit dem Bau der Erstanlagen ein Teil der rechtlichen Grundlagen geändert hat, müssen unter Umständen neue Gutachten zum Schallschutz, Schattenwurf u.a. erstellt werden.