Ausbau des Frankfurter Flughafens – Argumente gegen den Bau der A380-Werft im Bannwald

– Oktober 2004 –

1. Hätte eine Verlegung der A380-Werft Auswirkungen auf die Arbeitsplätze?

NEIN. Weder in ihren ursprünglichen Antragsunterlagen noch in der Planergänzung von Fraport finden sich Hinweise darauf, dass mit dem Vorhaben des Baus der A380-Halle die Schaffung von Arbeitsplätzen verbunden ist oder eine Verlegung des Hallenstandortes irgendwelche Auswirkungen auf vorhandene Arbeitplätze hätte.

Als Argument wird weiterhin angeführt, dass die durch den neuen Flugzeugtyp "A380" modernsten Anforderungen an die Wartungstechnik für hochqualifizierte Arbeitsplätze wichtig sei. Ein Neubau der Wartungshalle auf dem Gelände des heutigen Frankfurter Flughafen würde diese Modernisierung gewährleisten. Nur durch hartnäckiges Festhalten an dem Standort im Bannwald verzögert die Fraport die Planung des Standortes auf dem Flughafengelände und gefährdet damit die Modernisierung der Wartungskapazitäten.

2. Gewerbefläche im Bannwald - regionalpolitisch erwünscht?

Fraport baut systematisch die vorhandenen Flächen auf dem bestehenden Flughafen zu und beansprucht nun unzulässigerweise mit der These, dass kein Platz auf dem Gelände des heutigen Frankfurter Flughafens vorhanden sei, die Umwandlung von Bannwald in Gewerbefläche.

Erst 2003 ließ sich die Fraport eine Wartungshalle im südlichen Gelände des Frank-furter Flughafens genehmigen (die sog. CCT-Werft). Der vorhandene Platz hätte ausgereicht, um hier auch eine Wartungshalle für den A380 zu bauen. Alternativstandorte werden deshalb abgelehnt, weil dort Speditionsunternehmen im letzten Jahr gebaut hätten. Freie Flächenkapazitäten werden demnach ohne Not für Gewerbe hergegeben, die nicht unmittelbar mit dem Flugbetrieb zu tun haben. Vielmehr müssen die umliegenden Gemeinden hinnehmen, dass Unternehmer auf das Gelände des Flughafens abwandern oder eine Ansiedlung in auf den vorhandenen Flächen in Gewerbegebieten nicht in Erwägung ziehen. Das kann regionalpolitisch nicht gewünscht sein. Vor kurzem hat die Stadt Frankfurt verkündet, dass das Gebiet "Gateways Gardens" für Flughafen affine Nutzungen entwickelt werden soll. Der BUND hatte hierzu vorgetragen, dass dann solche Nutzungen, die nicht flughafenbetrieblich notwendig sind, dorthin verlagert werden, um Wartungsflächen und andere notwendige Flughafeneinrichtungen auf dem bestehenden Flughafengelände zu errichten.

Die Umwandlung von Bannwald in Gewerbefläche würde für die Fraport einen Gewinn von etwa 80 Mio EURO bedeuten. Sie ist Eigentümerin der Waldflächen, die bisher nahezu wertlos - in finanzieller Hinsicht - sind. Der Gewinn bekommt noch größere Dimensionen, wenn man ihn als Erbbauzins in Höhe von 6 bis 9 Mio. EURO pro Jahr zu Lasten der Nutzerin (Lufthansa) mit entsprechender Verzinsung auf 99 Jahre hochrechnet.

3. Keine Wartungshalle für das Riesen-Flugzeug "A380" auf dem Frankfurter Flughafen?

DOCH, der Flugzeugtyp "A380" kann auf dem bestehenden Flughafen gewartet werden, wenn Fraport rechtzeitig hierfür die notwendigen Maßnahmen durchführt. Von Fraport wird vorgetragen, dass der Flugzeugtyp "A380" in keine bestehende Halle hineinpasst und deshalb die beantragte Halle so schnell wie möglich realisiert werden muss. Dem ist Folgendes entgegenzuhalten:
Es geht erst einmal um eine Interimslösung, bis im weiteren Planfeststellungsverfahren zum Gesamtausbau geklärt ist, ob wirklich kein Gelände auf der heutigen Airbase-Gelände für die A380-Halle zur Verfügung steht. Dort wurden im Erörterungstermin verschiedene Variationsmöglichkeiten angesprochen, wie z.B. die Reduzierung des geplanten Terminals oder eine geringfügige Reduzierung der vorgesehenen Vorfeldpositionen.
Von Fraport wurden folgende Bestellzahlen für den A380 genannt:

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

2

4

3

1

 

 

1

2

2

 

 

Nach dem Zeitplan der Landesregierung soll der Planfeststellungsbeschluss für den Gesamtausbau im Jahr 2007 erfolgen. Danach könnte mit dem Bau einer A380-Halle auf dem heutigen Flughafengelände im Jahr 2007 begonnen werden. Nimmt man eine Bauzeit von 2 Jahren an, kann 2009 eine entsprechende Halle zur Verfügung gestellt werden. Würde Fraport vorzeitig auf eine Reduzierung ihrer Gesamtausbauplanung eingehen, so könnte die Halle auch schon früher geplant und genutzt werden. Es geht also um eine Übergangszeit von lediglich wenigen Monaten, in der nach und nach bis zu 6 A380 Flugzeuge gewartet werden müssten.

Eine Wartung des A380 wäre auch auf dem Frankfurter Flughafen möglich. Wie bereits im EÖT herausgearbeitet worden ist, kann die CCT-Werft entsprechend genutzt werden. Bezüglich des heutigen Geländes der CCT-Werft ist im Erörterungstermin folgende Aussage getroffen worden (06.02.2004; S. 14-1):

"Wenn ich die Halle höher mache, dann könnte ich auch den A380 hineinstellen. Dazu sage ich: Ja, wenn ich die Halle höher mache, wenn ich die Tor- und die Dachkonstruktion, die Tiefe und alles andere ändere, wie Sie es vorgeschlagen haben, dann kann ich aus der CCT-Halle auch eine A380-taugliche Halle machen, für einen, für zwei oder, wenn ich sie lang genug mache, auch für drei A380. Theoretisch und ingenieurtechnisch ist das alles möglich, ..."

Wenn selbst nach Aussagen der Fraport die Möglichkeit für die Wartung des A380 auf dem Gelände der heutigen CCT-Halle möglich gewesen wäre, so kann sie sich jetzt nicht darauf berufen, dass keine geeignete Halle zur Verfügung steht. Eine Zulassung des beantragten Wartungsbereichs im Bannwald und NATURA 2000-Gebiet ist daher nicht mehr zulässig.

4. Liegt die behauptete "signifikante Stellplatzunterdeckung" für zu wartende Interkontinentalflugzeuge vor?

NEIN. Als Planungsziel wird von der Fraport die Bereitstellung der Wartungskapazität für fünfzehn A380-Flugzeuge der Lufthansa und ein Wartungsmangel der Interkontinentalflotte genannt. Das Planungsziel kann nur auf der Basis der genehmigten Flughafenkapazität gelten, da der kapazitive Ausbau nicht genehmigt ist.

Die von Fraport behauptete Stell- bzw. Wartungsplatzunterdeckung der Interkonti-nentalflotte wird nur im Zusammenhang mit dem geplanten weiteren kapazitiven Flughafenausbau eintreten. Dieser soll aber erst in einem getrennten, unabhängigen Planfeststellungsverfahren beantragt werden. Eine nicht ausreichende Wartungskapazität der Interkontinentalflotte auf der Basis der genehmigten Flughafenkapazität ist nicht belegt. Hierzu fehlte es insbesondere an differenzierten und belastbaren Angaben der Lufthansa. Bislang wurden die auf S. 29 (B1 Erläuterungsbericht Technische Anlagen, alt) genannten "Hochrechnungen der Lufthansa" noch nicht in das Planfeststellungsverfahren eingeführt. Solche Hochrechnungen sind auch nicht geeignet eine Prognose für den Bedarf abzugeben.

Vielmehr muss, nachdem auch von Fraport die Beeinträchtigung des potenziellen FFH-Gebietes bestätigt wird, ein nach wissen-schaftlichen Kriterien erarbeitetes Wartungskonzept zur Begrün-dung des Bedarfs vorgelegt werden, um die These der Stellplatz-unterdeckung zu untermauern.

Die Darlegungen der Fraport waren und sind nicht tragfähig, um das Vorhaben zu rechtfertigen. Folgt man den Darlegungen, dann soll - ohne Kapazitätserweiterung des Flughafens - bis zum Prognosejahr 2015 eine Zunahme der Interkont-Passagiere um 24 % erfolgen (Unterlagen zum ROV, G.4.1, S. 2-93), während die Lufthansa (DHL) Interkont-Flugzeugflotte von 67 auf 110 Flugzeuge sich annähernd verdoppeln soll. Da die künftigen Maschinen auch noch mehr Passagiere befördern können, dies gilt vor allem für den A380, wird deutlich, dass die Angaben der Fraport AG in sich nicht schlüssig sind.

Nach den derzeitigen Kenntnissen muss davon ausgegangen werden, dass es die behauptete "signifikante Stellplatzunterdeckung" nicht geben wird. Die Hallen sind derzeit zum Teil nicht ausgelastet. Insbesondere die freie Wartungshalle in der CCT-Halle könnte für die Interkontinentalflotte genutzt werden. Aber auch in den frei werdenden Hallen 8 und 11 stehen drei Wartungsplätze zur Verfügung.

5. Kann die A380-Werfthalle innerhalb des bestehenden Flughafens errichtet werden?

JA, dies geht aus den von Fraport vorgelegten Unterlagen im Nachtragsverfahren zum Planfeststellungsverfahren sowie die Antragsunterlagen zum Abweichungsverfahren hervor.

Die von Fraport vorgelegte Alternativenprüfung belegt, dass das Vorhaben an anderen Standorten unter Schonung des Bannwaldes sowie des Biotopverbundsystems NATURA-2000 durchgeführt werden kann.

Die von Fraport erneut geprüften Standorte V (4); VI (3); VII (westlich der Startbahn/West) sind grundsätzlich als Standort für den beantragten Wartungsbereich geeignet. Fraport behauptet allerdings, dass diese Standorte unzumutbar seien.

 

Grafik Alternativstandorte A 380
Grafik Alternativstandorte A 380
Standort I (Gadeway Gardens - hier nicht abgebildet),
Standort II (östlich des Flughafens - hier nicht abgebildet)
Standort III (Airbase-Gelände - abgebildet unter Ziffer 6) wurden nicht erneut geprüft.
Standorte V (4), VI (3), VII (hier nicht abgebildet) wurden erneut geprüft.
Standorte 1, 2 und 5 wurden nicht geprüft, insbesondere auch nicht das Gelände der heutigen CCT-Werft (Standort 1).

6. Sind die Alternativstandorte für Fraport zumutbar?

JA! Die Durchführung an einem anderen Standort ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand auch zumutbar. Die Argumente der Fraport sind in entscheidungserheblichen Punkten unsubstantiiert und können schon deshalb nicht überzeugen.

Die Alternativenprüfung von Fraport ist nicht nachvollziehbar. Sie ist vollständig zu überarbeiten und erneut zur Stellungnahme vorzulegen.

Fraport verwendet zur Prüfung der Unzumutbarkeit die Kriterien:

  • Beeinträchtigung von NATURA-2000-Gebieten
  • Kosten
  • zeitliche Aspekte.
  1. Beeinträchtigung von NATURA-2000-Gebieten
    Alle drei Standorte erweisen sich nach Meinung der Fraport unter dem Ge-sichtspunkt "Beeinträchtigung von NATURA-2000-Gebieten" deutlich günstiger als der beantragte Bereich.

    Insbesondere soll es an keinem Standort zu "erheblichen Beeinträchtigungen" i. S. d. FFH-RL kommen. Der "Standort VII (Startbahn West/Okrifteler Straße)" schneidet bei einem Vergleich der drei Varianten unwesentlich schlechter ab. Bei den beiden ande-ren sieht die Vorhabensträgerin keine Unterschiede. Es handelt sich um eine grobe Abschätzung der Beeinträchtigungswirkungen, der im Verhältnis zur beantragten Fläche aber gefolgt werden kann.

  2. Unzumutbare Kosten
    Hinsichtlich der Kosten werden verschiedene Behauptungen aufgestellt, die nicht einmal ansatzweise belegt oder erläutert werden. Die Darstellung der Kosten ist deshalb nicht nachvollziehbar. Insbesondere fehlt es an einer Kostenaufstellung für das beantragte Vorhaben.

    Fraport hat im Laufe des Verfahrens einige Angaben zu den Kosten gemacht:
    Investitionskosten der A380 Halle ca. 100-125 Mio. EURO
    Verlegung Okrifteler Straße ca. 3,4 Mio. EURO
    Herstellung und Abbruch des Tor 31 ca. 3,2 Mio. EURO
    Baufeldfreimachung ca. 10,0 Mio. EURO.
    Danach errechnen sich spezifische Kosten der Vorhabensvariante - ohne Hallenbau - in Höhe von ca. 16,6 Mio. EURO. Allerdings fehlen hier mindestens die Kosten der Rollwege, die Verlegung des Zauns, die Übernahme etwaiger Kosten Dritter (Leitungsrechte, Grunderwerb) und insbesondere die Be- und Entwässerungsmaßnahmen.

    Die Mehrkosten der Alternativen werden nur pauschal angegeben. Im Einzelnen werden genannt:
    Standort V (bestehender Wartungsbereich Nord) 60-90 Mio. EURO
    Standort VI (bestehender Wartungsbereich Süd) 68 Mio. EURO
    und Standort VII (Startbahn West/Okrifteler Straße) 20 Mio. EURO.
    Es fehlt eine Aufschlüsselung dieser behaupteten Mehrkosten.

    Sollten hier Abrisskosten einen wesentlichen Teil dieser Mehrkosten bilden, so ist im einzelnen zu prüfen, welche Gebäude abgerissen werden müssten und welche Kos-ten hierfür veranschlagt worden sind. In dem Zusammenhang muss berücksichtigt werden, dass dieses Planfeststellungsverfahren nicht isoliert vom Gesamtausbau-vorhaben der Fraport betrachtet werden kann. Werden die dort vorgesehenen bauli-chen Maßnahmen in die Kostenaufstellungen miteinbezogen, handelt es sich bei den in den Planunterlagen genannten "Mehr"-Kosten, um vernachlässigbare Größen. Nach der Gesamtausbauplanungen sind Abrissmaßnahmen geplant, die sich in einer kaum abschätzbaren Größenordnung bewegen. Die angegebenen Mehrkosten durch Baufeldfreimachung sind daher zu relativieren.

  3. Zeitliche Aspekte
    Das Argument, dass die Airbase nicht rechtzeitig zurückgegeben werde, kann gerade für eine Alternative im Umfeld bzw. in Verbindung mit "Standort VI" nicht gelten.

    Denn ausweislich des Vertrages zur Rückgabe der Airbase (§ 1 Nr. 3) wurde bis zum 30.06.2000 südlich der "Baskin-Road" eine Fläche von ca. 10 Hektar bereits an Fra-port zurückgegeben, die an das Fraport-Gelände grenzt (Anlage A, Teil 1 Plan 4 zum o. g. Vertrag). Der Planfeststellungsantrag enthält auch keine Angaben darüber, ob mit der US-Verwaltung Gespräche über eine frühere Rückgabe weiterer Teilflächen geführt wurden. Die gesamte Darstellung zur Airbase vermittelt vielmehr den Ein-druck, dass Fraport auf diesen Flächen für die A380-Werft nicht zurückgreifen will, weil sie dort die spätere Errichtung eines Terminal 3 plant. Ob dieses Terminal und die dann notwendigen Vorfeldpositionen tatsächlich in Konflikt mit der A380-Werft kommen würden, wäre eine interessante Diskussion, der sich Fraport aber pauschal entzieht.
    Die Darstellungen zum Standort V (bestehender Wartungsbereich Nord) werfen ebenfalls zahlreiche Fragen auf. Weiterhin bleibt unklar, warum ein Hallenabriss und nicht eine Erhöhung der vorhandenen Hallen unterstellt wird. Da die Vorhabensträgerin für die Alternative V den Bau einer Ersatzhalle für die bisher dort be-findliche Wartungshalle unterstellt, müsste ein Umbau der heutigen Hallen möglich sein. Die nach den offengelegten Unterlagen (A2, S. 33) notwendige Vergrößerung in allen drei Dimensionen ist nach den Erläuterungen im Erörterungstermin nicht erforderlich. Für diese Alternative würden die Neuanlage des A380-Wartungsvorfeldes und die Rollbahnen entfallen und kostensenkend wirken. Inwieweit die CCT-Halle (neu), sowie die freiwerdenden Hallen 9 und 11 als vorübergehender Ersatz, in der Zeit des Umbaus, genutzt werden könnten, wird wiederum nicht in die Überlegungen einbezogen. Diese Wartungsstellplätze stehen kurzfristig zur Verfügung!!!
    Zeitliche Zwangspunkte werden ausschließlich für den Standort V (bestehender War-tungsbereich Nord) angeführt. Die Ausführungen können nicht überzeugen, denn die Zeitnot ist durch das Eigenverschulden der Vorhabensträgerin entstanden. Sie hat es u. a. versäumt, rechtzeitig die notwendigen Bestandserhebungen an Tieren und Pflanzen durchführen zu lassen. Eine vorsorgende Planung hätte die Wartung des A380 in der CCT-Halle berücksichtigt.

7. Wurde die Standortalternative "Airbase" geprüft?

Der ursprüngliche Standort III (Airbase-Gelände) wird in der Alternativenprüfung nicht mehr erwähnt. Er sei vielmehr vorab ausgeschieden worden. Diese Aussage ist in Anbetracht der sehr sachlich geführten Diskussion im Erörterungstermin - gerade in Bezug auf dort vorhandenen Flächen - nicht nachvollziehbar. Fraport hatte diesen Standort ursprünglich mit den Argumenten abgelehnt, dass die Airbase nicht rechtzeitig frei werde und im übrigen die dort frei werdenden Flächen für den Gesamtausbau (Terminal III und Vorfeldpositionen) vorbehalten bleiben. Obwohl schon ausführlich das Argument der zeitlichen Vorgaben erörtert wurde, geht Fraport mit keinem Wort hierauf ein. Fraport hat keine Interimslösungen diskutiert, die zur Überbrückung der zeitlichen Engpasssituation durch die - angeblich - zu späte Rückgabe der US Airbase geeignet wäre. Die vollständige Rückgabe der Airbase wird zum 31.12.05 garantiert. Der Baubeginn der A380-Wartungshalle soll nach dem 31.08.05 erfolgen. Die Halle soll im bzw. Ende März 2007 fertiggestellt sein. Die erste Landung einer A380-Maschine der Lufthansa soll im September 2007 erfolgen (vgl. Aussagen von Herrn Michael Dudeck, Leiter des Fraport-Projektbüros "Ausbauprogramm Frankfurt" lt. Frankfurter Rundschau vom 12.08.03). Während also zwischen dem Baubeginn der A380-Halle und der Rückgabe der Airbase nur drei Monate liegen, beträgt die Zeitspanne zwischen Fertigstellung und A380-Einsatz am Frankfurter Flughafen immerhin fünf Monate. Auch wenn man berücksichtigt, dass vor der offiziellen Inbetriebnahme einige technische Probeläufe erfolgen sollten, zeigt die zeitliche Gegenüberstellung doch sehr deutlich, dass mögliche Interimslösungen nur eine sehr kurze Zeit beanspruchen würden.

8. Wurden die weiteren Standorte innerhalb des Flughafenzauns, die im Erörterungstermin diskutiert wurden, geprüft?

NEIN: Die im Erörterungstermin diskutierten Alternativstandorte bezieht Fraport in ihre Prüfung nicht mit ein. Eine gutachterliche Auseinandersetzung fehlt in den jetzigen Unterlagen. Diese wären jedoch erforderlich gewesen, um den strengeren Anforderungen an eine Alternativenprüfung, wie sie nach Art. 6 IV FFH-RL notwendig ist, zu genügen.