Ausbau des Frankfurter Flughafens – 15. Januar 2004 - Beginn der Anhörung im Planfeststellungsverfahren A 380 - Werft

Wer am 15.01.04 ruhig zu Hause bleibt, hat bald kein ruhiges Zuhause mehr!

Übersicht über den Ablauf des Erörterungstermins im Planfeststellungsverfahren zum Bau der Wert für den A 380 am Frankfurter Flughafen und damit zusammenhängende Maßnahmen (soweit bis jetzt bekannt)

Der gesetzlich vorgeschriebene Erörterungstermin beginnt am Donnerstag, den 15. Januar 2004. Ort der Veranstaltung ist eine Halle in Mörfelden-Walldorf, Dreieichstr. 14. Der Termin wird sich über mehrere Wochen hinziehen, eine genaue Prognose ist hier nicht möglich.

Alle Einwender werden gebeten, zumindest am ersten Tag präsent zu sein, obwohl der Anhörungsbeginn auf einen Werktag fällt. Ab 8 Uhr will das Bündnis der Bürgerinitiativen vor dem Versammlungslokal demonstrieren und auch den Medien gegenüber deutlich machen, dass wir den Ausbau nicht wollen - auch nicht den "Ausbau durch die Hintertür" durch die auch so kleine Halle für den Riesenvogel A 380, die Ausdehnung des Flughafens über seinen Zaun hinaus, noch mehr Flugverkehr, Rodung von Bannwald, Zerstörung von Lebensraum für Mensch, Tiere und Pflanzen.

Jeder Einwender darf ebenso teilnehmen. Aber auch nur diese, der Termin ist nicht öffentlich. Wenn etwa Schulklassen Einlass begehren sollten, so müsste dies vom Regierungspräsidium zugelassen werden.

Nicht-Einwender können aber dann teilnehmen, wenn sie von einem Einwender eine schriftliche Vollmacht zur Ausübung ihrer Rechte erhalten. Vollmachtserteilung an Dritte ist also zulässig. Man kann auch dann, wenn man als Einwender selbst teilnimmt, sich einen Beistand mitnehmen, der dann für den Einwender redet. Wenn man eine Vollmacht erteilt hat, so muss man sich das Handeln des Bevollmächtigten zurechnen lassen, kann aber natürlich auch selbst wieder jederzeit das Wort ergreifen.

Die Halle wird wegen Brandschutzvorschriften nur etwa 1.000 Personen fassen. Wenn nicht alle Personen, die zum jeweiligen Tagesordnungspunkt in der Halle ihr Recht auf Erörterung wahrnehmen wollen, in die Halle passen, hat das Regierungspräsidium angekündigt, den jeweiligen Tagesordnungspunkt am folgenden Tag zu wiederholen. Das stellt natürlich eine weitere Härte für die Einwender dar.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass die Einwendungen, die nicht durch persönliche Anwesenheit des Einwenders im Erörterungstermin bekräftigt werden, nicht unter den Tisch fallen dürfen. Nach dem Gesetz müssen sie dennoch von der Behörde berücksichtigt werden. Man erleidet also keinen Rechtsverlust, wenn man nicht teilnimmt.