28. Juni 2012
Novelle des Hessischen Waldgesetzes: Kernforderungen des Naturschutzes nicht erfüllt / Novelle des Waldgesetzes muss nachgebessert werden
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht erheblichen Nachbesserungsbedarf bei der Novelle des Hessischen Waldgesetzes. „Der Gesetzentwurf gewährleistet bisher weder den ausreichenden Schutz gefährdeter Waldbereiche noch den Schutz gefährdeter Arten und Biotope“, kritisiert BUND-Vorstandssprecher Jörg Nitsch.
Die drei Kernforderungen des BUND Hessen lauten
1. Wiederherstellung des effektiven Bannwaldschutzes
Bis zum 18.06.2002 durften ausgewiesene Bannwälder in Hessen nicht gerodet werden, weil sie nach dem Wortlaut des alten Gesetzes (§ 22 Hessisches Forstgesetz) „unersetzlich“ sind. Dann wurde der Schutz gelockert, um den Ausbau des Frankfurter Flughafens zu ermöglichen.
Der BUND fordert nun die Wiederherstellung der alten Rechtslage. „Der Landtag muss die Gesetzeslücke unbedingt wieder schließen und die Bannwälder wieder effektiv sichern“ fordert BUND-Naturschutzreferent Thomas Norgall. Wie dringend die Wiederherstellung des alten Bannwaldschutzes ist, verdeutlicht das laufende Planfeststellungsverfahren zur Erweiterung des Kiesabbaus am Langener Waldsee südlich von Frankfurt/Main. Allein für dieses Vorhaben sollen 82 Hektar Bannwald gerodet werden. Zum Vergleich: Für den Ausbau des Frankfurter Flughafens wurden ca. 300 Hektar gerodet. Die geplante Abbaufläche ist achtmal so groß wie der Frankfurter Zoo und entspricht der Fläche von 100 Fußballfeldern. In dem Gebiet wurden bisher 192 Pflanzen- und 143 Tierarten nachgewiesen. Sie stellt mit ihren alten Waldbeständen einen stark genutzten Erholungsraum dar und dient dem Schutz der Bevölkerung vor Immissionen, dem Wasser- und dem Bodenschutz.
2. Keine Holzerntearbeiten in der Brut- und Setzzeit
Der BUND fordert ein Verbot der Holzerntearbeiten in der Brut- und Setzzeit.
Bisher gibt es nur unverbindliche Selbstverpflichtungen von Hessen-Forst und keine Regelungen für den Privat- und Gemeindewald. Diese Regelungen sind unzureichend.
Wenn die Vögel brüten und die anderen Tiere des Waldes ihre Jungen „setzen“, dann muss im Wald möglichst Ruhe herrschen. Baumfällungen, Maschineneinsatz zum Holzrücken und viele Menschen, die im Wald ihr Brennholz sägen und verladen, führen unweigerlich zur massiven Störungen. Wenn in über 100-jährigen Wäldern plötzlich bis in den März hinein Holz geerntet wird, dann verlassen Greifvögel, Eulen oder der seltene Schwarzstorch ihre angestammten Bruthorste. Und wenn dann noch bis in den April oder gar Mai tagelang Holz mit schweren Maschinen gerückt und Brennholz für den privaten Haushalt gesägt wird, dann werden viele Vogelbruten sogar zerstört.
Mit der Forderung nach dem gesetzlichen Verbot der Holzernte in der Brut- und Setzzeit reagiert der BUND auf die geänderten Rahmenbedingungen. Immer häufiger wird in den letzten Jahren nämlich noch bis weit in das Frühjahr hinein Holz geerntet. „Die Energiewende hat die Holznachfrage angefacht. Das ist gut so, denn Holz ist ein wertvoller umweltverträglicher Rohstoff. Doch nun müssen wir darauf achten, dass die Holzerntearbeiten wieder aus den sensiblen Zeiten heraus gedrängt werden und die Ökologie des Waldes nicht in die Schieflage kommt“, begründet Jörg Nitsch die BUND-Forderung. Auch bei der Gewinnung erneuerbarer Energien müssen Grundregeln zum Schutz der Natur beachtet werden, meint der BUND.
3. Natürliche Waldentwicklung auf 10 % des Staatswaldes
Der BUND fordert die Aufnahme einer besonderen Bestimmung für den Staatswald des Landes Hessen und für die Landesforstverwaltung:
„10 % des hessischen Staatswaldes werden bis 2020 der natürlichen Entwicklung überlassen. Den Gemeinden wird durch die Landesforstverwaltung eine entsprechende Festlegung empfohlen.“
Hessen muss in seinen Wäldern seinen Beitrag zum Schutz der weltweiten Artenvielfalt leisten. Die Fachwelt aus Naturschutz und Forsten ist sich einig und die Bundesregierung hat schon vor fünf Jahren reagiert. Um die Artenvielfalt der heimischen Wälder zu schützen, benötigen wir viel mehr Wildnisflächen im Wald. Im September 2007 hat die Bundesregierung deshalb in der „Nationalen Biodiversitätsstrategie beschlossen: „2020 beträgt der Flächenanteil der Wälder mit natürlicher Waldentwicklung 5 % der Waldfläche.“ Um private Waldbesitzer nicht zu stark zu belasten, soll die natürliche Waldentwicklung bis 2020 „auf 10 % der Waldfläche der öffentlichen Hand“ festgeschrieben werden.
In diesen Flächen soll die Waldbewirtschaftung eingestellt werden. Die Natur soll bestimmen, was keimt, wächst und vergeht. Die Waldbewirtschaftung wird eingestellt. Geschützt werden soll der natürliche Prozess der Waldentwicklung.
Hintergrund der Forderung: Aus ökologischer Sicht besonders wertvolle alte Wälder (mit Bäumen älter als 180 Jahre) sind mit ca. 2 % Anteil an der Waldfläche in Deutschland kaum mehr vorhanden. Die gesamte für natürliche Wälder typische biologische Vielfalt ist aufgrund dieser Situation gefährdet, heißt es in der Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung.. Die bisherige Festlegung durch die „Naturschutzleitlinie für den Hessischen Staatswald“ ist für den BUND Hessen ein wichtiger erster Schritt zum Schutz der Biodiversität. Doch der Leitlinie fehlt die dauerhafte gesetzliche Verbindlichkeit und sie umfasst nur etwa 6 % des Staatswaldes statt der notwendigen 10 %.
Rückfragen beantwortet Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent des BUND Hessen
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