8. März 2010
A44: Gerichtsverhandlung am 10.03.2010 / Torschlusspanik beim Verkehrsministerium?
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) geht zuversichtlich in die für kommenden Mittwoch angesetzte Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts über einen weiteren A44-Planungsabschnitt. Vorstandsmitglied Otto Löwer sieht „Torschlusspanik“ beim Land Hessen: „Die hektischen Aktivitäten des Wirtschaftsministers im unmittelbaren Vorfeld der Gerichtsverhandlung belegen eine erhebliche Unsicherheit des Landes darüber, wie das Gericht die schon mehrfach veränderte Planung bewertet.“
Nachdem der Hessische Wirtschaftsminister sich bereits Ende letzten Jahres zur Nachbesserung seines angeblich „rechtssicheren Planfeststellungsbeschlusses“ vom 16.11.2007 zum A44-Bauabschnitt „Walburg Ost bis Hasselbach“ (VKE 32) veranlasst sah, hat er dem Bundesverwaltungsgericht und dem klagenden BUND mit Schreiben vom 03.03.2010 einen Schriftsatz mit umfangreichen Anlagen nachgereicht. Kurios ist aus Sicht des BUND nicht nur die hektische Aktivität des Landes, in einem seit zwei Jahren dauernden Rechtsstreit nur eine Woche vor der entscheidenden Gerichtsverhandlung umfangreiches neues Material vorzulegen. Auch der Inhalt der nun übersandten Unterlagen ist höchst bemerkenswert: So wird etwa ein Gutachten vorgelegt, dessen Bearbeitungsstand sich noch im Entwurf befindet.
Bereits die Planänderung vom 22.12.2009 hatte bestätigt, dass die Klage des BUND gegen den ursprünglichen Bescheid berechtigt war. Wie das Gericht auf dieses kurzfristige Vorgehen des Landes Hessen reagiert und wie es diese erst so spät in das Verfahren eingebrachten neuen Unterlagen sowie den Genehmigungsbescheid letztlich bewerten wird, bleibt abzuwarten.
Der BUND klagt gegen die A44 weil er erhebliche Beeinträchtigungen des unter höchster Schutzkategorie stehende FFH-Gebiet Werra-Wehretal befürchtet, das Heimat einer einzigartigen Fledermauspopulation ist. In den Fledermaus-Wochenstubenkolonien des Gebietes leben fast 40 % aller für die Fortpflanzung wichtigen Weibchen der Art „Großes Mausohr“ (ca. 3.000 von ca. 8.000 Weibchen) und ca. 10 % der bekannten hessischen Kolonien der Bechsteinfledermaus mit über 200 nachgewiesenen Weibchen (9 von 85 Wochenstubenkolonien). Der BUND hat gutachterlich aufgezeigt, dass der künftige Verkehr auf der Autobahn eine stete Bedrohung für die beiden in höchstem Maße schutzwürdigen Arten bedeutet, denn bisher fehlt es an einem gesicherten Kenntnisstand, um das Kollisionsrisiko auszuschalten.
Der BUND lehnt den Bau der A44 zwischen Kassel und Wommen zudem als verkehrspolitische Fehlentscheidung ab und befürwortet seit vielen Jahren alternativ den Ausbau der B7. „Die A 44 ist zu teuer, angesichts der abnehmenden Bevölkerungszahlen auch überdimensioniert fund ührt zur Lärmbelastung in den Ortschaften“ fasst Otto Löwer die Haltung des BUND zusammen. Auch ohne die A44 ist die Arbeitslosenquote im Werra-Meißner-Kreis nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit immer weiter von 12,3 % in 2005 auf 8,4 % im letzten Jahr zurückgegangen (1).
(1: http://www.pub.arbeitsamt.de/hst/services/statistik/000000/html/start/karten/aloq_kreis_jahr_data/index_143.html )
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Thomas Norgall, Naturschutzreferent
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