BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


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Das BUNDmagazin – Die Mitgliederzeitschrift des BUND – in Hessen mit den extra Hessenseiten

Vier Mal im Jahr erhalten BUND-Mitglieder das bundesweite BUNDmagazin – in Hessen mit den extra Hessenseiten. Die Mitgliederzeitschrift des BUND informiert über zentrale Fragen des Umwelt- und Naturschutzes, berichtet über die Arbeit des BUND und gibt Öko-Tipps für den Alltag. Im Hessen-Einleger gibt es zusätzliche Informationen auf Landesebene, von den Orts- und Kreisverbänden, den Arbeitskreisen und der BUNDjugend Hessen. Ein Abonnement kostet 15 Euro im Jahr. Mitglieder erhalten das BUNDmagazin kostenlos.

Unten finden sie die aktuelle Ausgabe, ältere Ausgaben finden Sie in unserem Heftarchiv.

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Themen der HESSENseiten im BUNDmagazin Heft 4 / 2011

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Editorial / Liebe Umwelt- und Naturbewegte!

Titelblatt der BUND-Position 57 „Lebendige Wälder“

Das „Internationale Jahr der Wälder“ geht zu Ende. Forstbedienstete, Wissenschaftler, Naturschützer, Holzverarbeiter und viele andere am Wald Interessierte hielten Vorträge, diskutierten und debattierten. Fertig ist die vom Bundesarbeitskreis Wald verfasste BUND-Position 57 „Lebendige Wälder“ (Bezug über die Bundesgeschäftsstelle).

Bei vielen Tagungen wurde mir immer wieder deutlich: Der Druck auf die Wälder nimmt zu! Die sogenannte „Holzlücke“ soll zeigen, dass der Wunsch nach mehr Wirtschaft im Wald geboten scheint. Und nicht nur der Rohstoff Holz ist begehrt, sondern auch die Lobbyisten der Freizeit, der Infrastrukturplanung, der Wasserbetriebe und der Windkraftanlagenbauer sind sich einig: Der Wald muss mehr leisten. Das heißt im Klartext, er muss mehr abgeben.

Hessen-Forst begann in diesem Sommer in sieben Pilot-Forstämtern den Naturschutzverbänden die Anwendung der neuen „Hessischen Naturschutzleitlinie für den hessischen Staatswald“ zu demonstrieren. Bei den dort aus der wirtschaftlichen Nutzung genommenen Kernflächen kommt es auf deren Wertigkeit, auf die Qualität des Waldstückes, an und nicht auf dessen Größe, betont Hessen-Forst.

Dabei sind den Naturschutzverbandsvertretern die Beweggründe für die gewählten Flächen nicht immer klar. Wurden die Flächen schon vorher nicht mehr wirtschaftlich genutzt? Waren es vielleicht vorgesehene und im Hinblick auf die Leitlinie zurückgestellte Ausgleichsmaßnahmen? Ist dort sowieso – aus welchen Gründen auch immer – ein „Umbau des Waldes“ vorgesehen? Will der Forst ihm unliebsamen Planungen Steine in den Weg legen? Es bleibt abzuwarten, ob die geäußerten Wünsche berücksichtigt werden. Jedenfalls werden die Naturschutzverbände die Umsetzung der Naturschutzleitlinie kritisch-konstruktiv begleiten.

Vom Flächenverbrauch ist nicht nur der Wald betroffen, ob neue Strom- und Verkehrstrassen, Flughäfen und neue Wohn- und Gewerbegebiete – überall wird Boden verbraucht. Und das nicht nur in städtischen Gebieten. Auch der ländliche Raum ist schon lange nicht mehr tabu. Wenn man sieht, dass inzwischen schon Parkhäuser in die Ackerlandschaft gebaut werden wie bei der Firma Braun in Melsungen oder riesige Hallen für Autoersatzteile die Brutgebiete der Feldlerche verdrängen wie bei VW in Kassel/Baunatal, dann ist klar, dass Wachstum Grenzen haben muss. Das Beispiel Vorderheide bei Hofheim, wo eine große Streuobstwiese zugunsten einer Neubausiedlung verschwinden soll, zeigt, dass wir als Umwelt- und Naturschutzverband nicht alles „klaglos“ hinnehmen werden (siehe Bericht S. 2).

Wie viel Bodenverlust kann sich ein Land leisten? Wissenschaftler fordern seit Jahr und Tag, den Flächenverbrauch drastisch zu verringern und weisen darauf hin, dass die Pendler- und die Eigenheimpauschale dazu beitragen, den Verlust an Boden auch bei zurückgehender Bevölkerungszahl zu steigern. Die Politik ist gefordert, die natürliche Ressource Boden zu schonen, so wie es auch im Grundgesetz unseres Landes verlangt wird. Der Wirtschaftswissenschaftler Ernst Friedrich Schumacher (1911–1977) sagte :

„Man untersuche, wie eine Gesellschaft mit Grund und Boden verfährt, und man wird zu recht zuverlässigen Schlüssen über ihre wahrscheinliche Zukunft gelangen.“ (E. F. Schumacher: „Die Rückkehr zum menschlichen Maß“).


Mit etwas Positivem will ich aber doch noch schließen. Dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof das Nachtflugverbot von 23 bis 5 Uhr für den Frankfurter Flughafen bestätigt hat, lässt hoffen, dass es weiter vorangeht mit dem Schutz gegen Lärm. Und auch das Wiesbadener Urteil zur Einführung einer Umweltzone zeigt, dass unser Einsatz für Umwelt und Natur natürlich auch den Menschen zugute kommt.

Seid gegrüßt,
Ihr/Euer Otto Löwer

Quelle: http://www.bund-hessen.de/aktiv_werden/hessenseiten_im_bundmagazin/